Gefahrgutkarton, 2-wellig
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Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig Die robusten Gefahrgutkartons sind für höchste Sicherheit, hohe Belastungen und Anforderungen beim Transport ausgelegt. Bauartgeprüfter Karton: mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV*. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr) Verklebung: nassfest Außendecke: wasserabweisend beschichtet Für Bruttogewicht bis zu 85 kg Verpackungsgruppe I = sehr gefährliche Stoffe, II = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, III = Stoffe geringer Gefährlichkeit. Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind: 1. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Schlitzverschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband) zu verschließen. 2. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses zu verschließen, ebenfalls mit einem faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband). 3. Zusätzlich ist das Packstück viermal kreuzweise mit einem min. 11,5 mm breiten Kunststoffband (PP-Umreifungsband) zu umreifen. Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins. Ausführung: 2-wellig Max. Bruttogewicht bei Verpackungsgruppe I = 60 kg Verpackungsgruppe II = 75 kg Verpackungsgruppe III = 85 kg bei Einsatz als 4GV-Verpackungen = 41 kg
Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig Die robusten Gefahrgutkartons sind für höchste Sicherheit, hohe Belastungen und Anforderungen beim Transport ausgelegt. Bauartgeprüfter Karton: mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV*. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr) Verklebung: nassfest Außendecke: wasserabweisend beschichtet Für Bruttogewicht bis zu 85 kg Verpackungsgruppe I = sehr gefährliche Stoffe, II = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, III = Stoffe geringer Gefährlichkeit. Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind: 1. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Schlitzverschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband) zu verschließen. 2. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses zu verschließen, ebenfalls mit einem faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband). 3. Zusätzlich ist das Packstück viermal kreuzweise mit einem min. 11,5 mm breiten Kunststoffband (PP-Umreifungsband) zu umreifen. Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins. Ausführung: 2-wellig Max. Bruttogewicht bei Verpackungsgruppe I = 43 kg Verpackungsgruppe II = 60 kg Verpackungsgruppe III = 70 kg bei Einsatz als 4GV-Verpackungen = 24 kg
Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig Die robusten Gefahrgutkartons sind für höchste Sicherheit, hohe Belastungen und Anforderungen beim Transport ausgelegt. Bauartgeprüfter Karton: mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV*. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr) Verklebung: nassfest Außendecke: wasserabweisend beschichtet Für Bruttogewicht bis zu 85 kg Verpackungsgruppe I = sehr gefährliche Stoffe, II = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, III = Stoffe geringer Gefährlichkeit. Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind: 1. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Schlitzverschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband) zu verschließen. 2. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses zu verschließen, ebenfalls mit einem faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband). 3. Zusätzlich ist das Packstück viermal kreuzweise mit einem min. 11,5 mm breiten Kunststoffband (PP-Umreifungsband) zu umreifen. Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins. Ausführung: 2-wellig Max. Bruttogewicht bei Verpackungsgruppe I = 30 kg Verpackungsgruppe II = 40 kg Verpackungsgruppe III = 45 kg bei Einsatz als 4GV-Verpackungen = 18 kg
Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig Die robusten Gefahrgutkartons sind für höchste Sicherheit, hohe Belastungen und Anforderungen beim Transport ausgelegt. Bauartgeprüfter Karton: mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV*. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr) Verklebung: nassfest Außendecke: wasserabweisend beschichtet Für Bruttogewicht bis zu 85 kg Verpackungsgruppe I = sehr gefährliche Stoffe, II = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, III = Stoffe geringer Gefährlichkeit. Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind: 1. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Schlitzverschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband) zu verschließen. 2. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses zu verschließen, ebenfalls mit einem faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband). 3. Zusätzlich ist das Packstück viermal kreuzweise mit einem min. 11,5 mm breiten Kunststoffband (PP-Umreifungsband) zu umreifen. Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins. Ausführung: 2-wellig Max. Bruttogewicht bei Verpackungsgruppe I = 21 kg Verpackungsgruppe II = 30 kg Verpackungsgruppe III = 40 kg bei Einsatz als 4GV-Verpackungen = 9 kg
Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig Die robusten Gefahrgutkartons sind für höchste Sicherheit, hohe Belastungen und Anforderungen beim Transport ausgelegt. Bauartgeprüfter Karton: mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV*. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr) Verklebung: nassfest Außendecke: wasserabweisend beschichtet Für Bruttogewicht bis zu 85 kg Verpackungsgruppe I = sehr gefährliche Stoffe, II = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, III = Stoffe geringer Gefährlichkeit. Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind: 1. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Schlitzverschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband) zu verschließen. 2. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses zu verschließen, ebenfalls mit einem faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband). 3. Zusätzlich ist das Packstück viermal kreuzweise mit einem min. 11,5 mm breiten Kunststoffband (PP-Umreifungsband) zu umreifen. Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins. Ausführung: 2-wellig Max. Bruttogewicht bei Verpackungsgruppe I = 17 kg Verpackungsgruppe II = 25 kg Verpackungsgruppe III = 35 kg bei Einsatz als 4GV-Verpackungen = 8 kg
Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig Die robusten Gefahrgutkartons sind für höchste Sicherheit, hohe Belastungen und Anforderungen beim Transport ausgelegt. Bauartgeprüfter Karton: mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV*. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr) Verklebung: nassfest Außendecke: wasserabweisend beschichtet Für Bruttogewicht bis zu 85 kg Verpackungsgruppe I = sehr gefährliche Stoffe, II = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, III = Stoffe geringer Gefährlichkeit. Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind: 1. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Schlitzverschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband) zu verschließen. 2. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses zu verschließen, ebenfalls mit einem faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband). 3. Zusätzlich ist das Packstück viermal kreuzweise mit einem min. 11,5 mm breiten Kunststoffband (PP-Umreifungsband) zu umreifen. Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins. Ausführung: 2-wellig Max. Bruttogewicht bei Verpackungsgruppe I = 16 kg Verpackungsgruppe II = 12 kg Verpackungsgruppe III = 20 kg bei Einsatz als 4GV-Verpackungen = 6 kg
Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig Die robusten Gefahrgutkartons sind für höchste Sicherheit, hohe Belastungen und Anforderungen beim Transport ausgelegt. Bauartgeprüfter Karton: mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV*. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr) Verklebung: nassfest Außendecke: wasserabweisend beschichtet Für Bruttogewicht bis zu 85 kg Verpackungsgruppe I = sehr gefährliche Stoffe, II = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, III = Stoffe geringer Gefährlichkeit. Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind: 1. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Schlitzverschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband) zu verschließen. 2. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses zu verschließen, ebenfalls mit einem faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband). 3. Zusätzlich ist das Packstück viermal kreuzweise mit einem min. 11,5 mm breiten Kunststoffband (PP-Umreifungsband) zu umreifen. Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins. Ausführung: 1-wellig Max. Bruttogewicht bei Verpackungsgruppe I = 5 kg Verpackungsgruppe II = 8 kg Verpackungsgruppe III = 8 kg bei Einsatz als 4GV-Verpackungen = 3 kg