Zum Hauptinhalt springen
  • Innovativ: Industrieller 3D-Druck
  • Digitale Problemlösungen für den Einkauf der Zukunft
  • Consulting und Analyse Ihrer Prozesse

Hartauftragungs-FülldrahtMSG 600 1,2mm K300

Produktinformationen "Hartauftragungs-FülldrahtMSG 600 1,2mm K300"

Fülldrahtelektrode MSG 600

Norm: DIN EN 14700 TFe8-55-RP DIN 8555 MF6-55-RP Härte des Schweißguts: 55–57 HRC Eigenschaften und Anwendungsgebiete: Dieser C-Mn-Cr-Mo-V-legierte Fülldraht ist geeignet für zähharte und abriebfeste Auftragungen. Zu verschweißen unter Schutzgas. Das abgesetzte Schweißgut ist warmfest bis ca. 500 °C, ist risssicher und porenfrei, widerstandsfähig gegen Stoß- und Schlagbeanspruchung. Das Schweißgut ist nur schleifend bearbeitbar. Für Verschleißteile wie Werkzeuge von Erdbewegungsmaschinen sowie von Bauteilen in der Gesteinsverarbeitungsindustrie, z. B. Baggerzähne, Schlaghämmer, Kiespumpen, Spurkränze, Mühlenauskleidungen, Brecherbacken, Brecherkegel und Förderschnecken. Richtanalyse des Schweißguts (%): C Si Mn Cr Mo V 0,5 1 2,2 6,5 0,6 0,2 Schweißposition: PA, PB, PC Stromart: = + Schweißanleitung: Bei schweißempfindlichen Grundwerkstoffen empfiehlt es sich, eine zähe Pufferlage mit einer 18.8.6 (1.4370) Qualität aufzubringen. Schutzgas: Schutzgas M21 und CO2 gemäß DIN 32526, Verbrauch: 8–12 l/min. Auf Spulenkörper B300 – 15 kg Draht (Nettogewicht)

Hersteller: ALUNOX Schweißtechnik GmbH, Gießerallee 37 a, 47877 Willich, DE, +49215494530, info@alunox.eu
Eigenschaften
Herstellername: ALUNOX Schweißtechnik GmbH
Markenname: Neutral

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


JETZT KUNDE WERDEN

Möchten Sie Teil der Koerschulte Community werden? Dann melden Sie sich gerne hier direkt für unseren Newsletter an. Es erwarten Sie neben vielen neuen Informationen auch direkte Angebote aus unserem Shop. Wir freuen uns auf Sie !

Kontaktieren Sie uns

Button icon
Digitaler Berater
Digitaler Berater
Icon section 1
Icon section 2