Zum Hauptinhalt springen
  • Innovativ: Industrieller 3D-Druck
  • Digitale Problemlösungen für den Einkauf der Zukunft
  • Consulting und Analyse Ihrer Prozesse

Säulenbohrmaschine SB 30 Plus R1 Flott

Produktinformationen "Säulenbohrmaschine SB 30 Plus R1 Flott"

Standbohrmaschine SB 30 Plus R1

Moderne Säulenbohrmaschine mit stufenloser Drehzahlreglung, digitaler Drehzahl und Bohrtiefenanzeige. Mit einer Bohrleistung bis 32 mm Durchmesser/M24 x 3 eignet sich die Standbohrmaschine für die Werkstatt und die Industrie.
Produkteigenschaften:
• Mit Frequenzumrichter
• Hauptschalter
• Gewindeschneideinrichtung
• Bedienpanel mit OLED-Display
• Robuste, qualitativ hochwertige Bohrkopf-Haube mit ergonomisch geneigter Front
• LED-Beleuchtung
• Schnell verstellbarer und ergonomischer Bohrtiefenanschlag
• Stufenlose Drehzahlregelung über mittigen Drehknopf
• Nothalt-Taster
• Thermischer Überlastungsschutz
• Spindelstopp
• Bohrschutz mit elektr. Absicherung
Lieferumfang: Maschine, Netzanschlusskabel mit CEE-Stecker

Eigenschaften
Typ: SB 30 Plus R1
Gewicht: 370 kg
Abmessung (L x B x H): 610 x 900 x 1980 mm
Spannung: 400 V
Leistung: 3000 W
Ausladung: 300 mm
Bohr-Ø Stahl: 32 mm
Drehzahl Spindel: 0–1000 min-1
Drehzahlstufen: stufenlos
Pinolenhub: 125 mm
Bohr-Ø Stahl Dauerbetrieb: 27 mm
max. Gewindeschneidleistung: M24x3 (steigungsabhängig)
Spindelaufnahme: MK 3
Vorschub: manuell
Bohrtischgröße (L x B): 590 x 450 mm
Bohrtisch drehbar: ja
Spindel/Tisch: 150–700 mm
Markenname: Flott
Säulen-Ø: 125 mm
Herstellername: Arnz Flott GmbH Werkzeugmaschinen

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


JETZT KUNDE WERDEN

Möchten Sie Teil der Koerschulte Community werden? Dann melden Sie sich gerne hier direkt für unseren Newsletter an. Es erwarten Sie neben vielen neuen Informationen auch direkte Angebote aus unserem Shop. Wir freuen uns auf Sie !

Kontaktieren Sie uns

Button icon
Digitaler Berater
Digitaler Berater
Icon section 1
Icon section 2